Berufskosten in der Steuererklärung
Zusammengefasst
Unselbständig Erwerbstätige können notwendige Kosten abziehen, die unmittelbar mit ihrer Berufsausübung zusammenhängen. Typische Bereiche sind Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung, übrige Berufskosten und besondere berufsbedingte Auslagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pauschalabzüge vereinfachen die Deklaration.
- Höhere effektive Kosten benötigen vollständige Nachweise.
- Privatkosten bleiben privat, auch wenn sie indirekt der Berufstätigkeit nützen.
- Arbeitgebervergütungen kürzen den eigenen Abzug.
- Homeoffice verändert Pendel- und Verpflegungstage.
- Bundes- und Kantonsabzüge sind nicht immer gleich hoch.
Zentrale Punkte im Detail
Pauschalabzüge vereinfachen die Deklaration
Bei Angestellten können viele Abzüge nicht effektiv, sondern mit Pauschalen deklariert werden. So müssen zum Beispiel für die Verpflegung keine Quittungen gesammelt werden.
Höhere effektive Kosten benötigen vollständige Nachweise
Statt des pauschalen Berufsabzugs können gewisse Kosten auch effektiv angegeben werden, wenn entsprechende Quittungen vorhanden sind.
Privatkosten bleiben privat, auch wenn sie indirekt der Berufstätigkeit nützen.
Kosten für Geräte und Kleider, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, sind nicht abzugsberechtigt.
Arbeitgebervergütungen kürzen den eigenen Abzug.
Erhalten Sie für Arbeitsweg, Verpflegung oder Ausbildung Vergütungen vom Arbeitgeber, reduzieren diese den Berufskostenabzug dementsprechend. Ein Klassiker ist hier der Abzug für verbilligte Mittagsverpflegung.
Homeoffice verändert Pendel- und Verpflegungstage.
An Tagen im Homeoffice gibt es weder Arbeitsweg noch externe Verpflegung. Dementsprechend können hier weniger Pendel- und Verpflegungstage abgezogen werden.
Praxisbeispiel
Ein Arbeitnehmer hat aussergewöhnlich hohe, nicht vergütete Auslagen für zwingend benötigte Arbeitsmittel. Er vergleicht den Pauschalabzug mit den belegten effektiven Kosten und wählt die steuertechnisch bessere Variante.
Häufige Fehler
- Pauschale und effektive Kosten doppelt beanspruchen.
- Erstattete Spesen nochmals abziehen.
- Privatkleidung als Berufskleidung deklarieren.
- Homeoffice- und Ferientage nicht berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich Belege für die Pauschale haben?
Nicht in gleichem Umfang wie bei effektiven Kosten; die Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein.
Kann ich Laptop und Telefon abziehen?
Abziehbar ist nur der berufliche Anteil der Kosten, den der Arbeitgeber nicht vergütet.
Was zählt als Berufskleidung?
Nur berufstypische, im Alltag kaum verwendbare Berufskleidung.
Warum unterscheiden sich Bund und Kanton?
Die Unterschiede beruhen auf teilweise unterschiedlichen Beträgen und Regeln.