Kinderbetreuungskosten steuerlich abziehen
Zusammengefasst
Kosten für die Drittbetreuung von Kindern können abziehbar sein, wenn die Betreuung wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit notwendig ist. Nur tatsächliche Betreuungskosten zählen; Verpflegung, Freizeitangebote und private Haushaltskosten sind abzugrenzen.
Die konkrete steuerliche Behandlung kann vom Wohnkanton, von der persönlichen Situation und vom betroffenen Steuerjahr abhängen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kind muss die gesetzliche Altersgrenze erfüllen.
- Die Drittbetreuung muss mit Arbeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit zusammenhängen.
- Kosten von Kita, Tagesfamilie oder Betreuungsperson benötigen Belege.
- Eigenbetreuung durch Eltern ist nicht abzugsfähig.
- Verpflegungsanteile sind auszuscheiden.
- Bund und Kantone haben unterschiedliche Maximalbeträge.
Zentrale Punkte im Detail
Das Kind muss die gesetzliche Altersgrenze erfüllen
Das Kind muss die gesetzliche Altersgrenze erfüllen. Darüber ist kein Abzug mehr möglich. Für die praktische Deklaration ist der tatsächliche Sachverhalt des betreffenden Steuerjahres entscheidend.
Die Drittbetreuung muss mit Arbeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit zusammenhängen
In den meisten Kantonen muss die Drittbetreuung mit Arbeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit zusammenhängen. In einigen Kantonen wie z.B. Aargau können selbst Stellenprozente der Berufstätigkeit den Abzug beeinflussen.
Kosten von Kita, Tagesfamilie oder Betreuungsperson benötigen Belege
Kosten von Kita, Tagesfamilie oder Betreuungsperson benötigen Belege. Dies steht im Unterschied zum Kinderabzug, der zusätzlich pauschal pro Kind möglich ist.
Eigenbetreuung durch Eltern ist nicht abzugsfähig
Die Betreuung der eigenen Kinder ist nicht abzugsfähig und bereits durch den pauschalen Kinderabzug abgedeckt.
Verpflegungsanteile sind auszuscheiden
Während die Betreuung abgezogen werden kann, sind die Verpflegungskosten nicht abzugsfähig. Viele Kitas und andere Betreuungsdienste weisen dies im Jahresbeleg entsprechend aus.
Praxisbeispiel
Ein Paar bezahlt für die Kita CHF 18’000. In der Jahresbestätigung sind CHF 2’000 für Mahlzeiten ausgewiesen. Für die steuerliche Prüfung werden die eigentlichen Betreuungskosten von CHF 16’000 verwendet und anschliessend den anwendbaren Höchstgrenzen gegenübergestellt.
Häufige Fehler
- Gesamte Kita-Rechnung inklusive Mahlzeiten zum Abzug bringen.
- Doppelte Deklaration bei getrennten Eltern.
- Nachhilfeunterricht, Musikstunden, Privatschule etc. als Betreuungskosten deklarieren.
Häufig gestellte Fragen
Sind Kosten für Grosseltern abzugsfähig?
Nur bei einem echten entgeltlichen Betreuungsverhältnis mit belegten Zahlungen. Dieses Einkommen müssen die Grosseltern wiederum als selbständiges Erwerbseinkommen versteuern, was oft auch überprüft wird.
Kann ich den Mittagstisch abziehen?
Der reine Betreuungsanteil kann relevant sein; Verpflegung ist grundsätzlich privat.
Was gilt während der Schulferien?
Ferienbetreuung kann abzugsfähig sein, wenn sie wegen Erwerbstätigkeit oder Ausbildung notwendig ist.
Wer zieht die Kosten bei getrennten Eltern ab?
Das hängt von Zahlung, Sorgerecht, Betreuung und kantonaler Regelung ab.