Steuererklärung vergessen: Was tun?
Zusammengefasst
Wer die Einreichungsfrist verpasst hat, sollte sofort handeln. Mögliche Folgen sind Mahnung, Busse und eine Ermessenseinschätzung. Eine rasche und vollständige Einreichung ist meist besser als weiteres Zuwarten.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine abgelaufene Frist kann normalerweise nicht rückwirkend erstreckt werden.
- Mahnung und Nachfrist müssen ernst genommen werden.
- Bei einer Ermessenseinschätzung gelten strenge Anforderungen für eine Anfechtung.
- Provisorische Rechnungen ersetzen keine Steuererklärung.
- Fehlende Unterlagen rechtfertigen nicht unbegrenztes Zuwarten.
- Bei unverschuldeter Verhinderung kann eine Fristwiederherstellung geprüft werden.
Zentrale Punkte im Detail
Eine abgelaufene Frist kann normalerweise nicht rückwirkend erstreckt werden
Fristerstreckungen vor Ablauf der Frist sind problemlos möglich. Danach werden Fristerstreckungen gar nicht oder höchstens in absoluten Ausnahmefällen gewährt, welche zu belegen sind.
Mahnung und Nachfrist müssen ernst genommen werden
Ferienaufenthalte oder ungeöffnete Couverts haben keinerlei Einfluss auf die laufenden Fristen. Wer zu spät handelt, vergrössert nur die Probleme.
Bei einer Ermessenseinschätzung gelten strenge Anforderungen für eine Anfechtung
Bei einer Ermessenseinschätzung gelten strenge Anforderungen für eine Anfechtung. Nebst allfälligen Beanstandungen ist auch eine vollständige Steuererklärung nachzureichen. Wird hier wiederum die Frist verpasst, gilt die Einschätzung definitiv.
Provisorische Rechnungen ersetzen keine Steuererklärung
Provisorische Rechnungen ersetzen keine Steuererklärung und gelten als Vorauszahlung. Erst mit der Steuererklärung wird eine korrekte definitive Veranlagung möglich, welche in der Regel deutlich tiefer als eine Ermessenseinschätzung ist.
Fehlende Unterlagen rechtfertigen nicht unbegrenztes Zuwarten
Wird die Frist knapp und fehlen immer noch Belege, müssen Sie von sich aus mit dem Steueramt Kontakt aufnehmen. Nur Abwarten genügt nicht.
Praxisbeispiel
Eine Person bemerkt im Mai, dass die Steuererklärung nicht eingereicht wurde. Sie kontaktiert das Gemeindesteueramt, stellt die Unterlagen zusammen und reicht die Erklärung wie besprochen ein, statt auf eine weitere Mahnung zu warten.
Häufige Fehler
- Mahnung ignorieren.
- Auf automatische Fristverlängerung hoffen.
- Ermessenseinschätzung mit definitiver Richtigkeit verwechseln.
Häufig gestellte Fragen
Droht sofort eine Busse?
Das Verfahren ist kantonal; üblicherweise folgen Mahnung und mögliche Sanktionen. Die Busse ist meistens der geringere finanzielle Schaden im Vergleich zur damit verbundenen hohen Ermessenseinschätzung.
Kann ich nachträglich verlängern?
Eine verfallene Frist wird normalerweise nicht einfach erstreckt.
Was ist eine Ermessenseinschätzung?
Die Behörde schätzt Einkommen und Vermögen, wenn keine genügenden Angaben vorliegen. Aufgrund der unvollständigen Daten ist diese Einschätzung oft zu hoch und führt zu höheren Steuerrechnungen.
Was gilt bei schwerer Krankheit?
Eine Fristwiederherstellung kann unter engen Voraussetzungen geprüft werden, wenn die unverschuldete Verhinderung belegt werden kann.