Das Schweizer Steuersystem erlaubt bei Privatpersonen eine Vielzahl von Abzügen, welche das steuerbare Einkommen und damit die Steuerbelastung deutlich reduzieren können. Beachten Sie daher bitte folgende Punkte.
Spenden an gemeinnützige Organisationen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die meisten Organisationen senden Ihnen Ende Jahr unaufgefordert eine entsprechende Spendenbestätigung.
Einkäufe in die Pensionskasse und Zahlungen an die 3. Säule können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die entsprechende Bestätigung muss mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Autokilometer oder Zugabos für den Arbeitsweg können abgezogen werden. Wenn Sie keine Autokilometer geltend machen, können die Abokosten für den Zug auch dann abgezogen werden, wenn Sie nicht damit zur Arbeit fahren.
Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können abgezogen werden. Da jedoch ein Selbstbehalt (in den meisten Kantonen 5% des steuerbaren Einkommens) anfällt, lohnt es sich, mehrere teure Behandlungen im gleichen Jahr durchzuführen. Da das Rechnungsdatum zählt, sollten grosse Behandlungen nicht auf den Herbst gelegt werden, da sonst unter Umständen nicht alle Kosten im gleichen Jahr abgezogen werden können.
Zinsen von Obligationen und Sparkonten werden genau so besteuert wie Dividenden von Aktien. Im Gegensatz dazu sind Kursgewinne an der Börse in den meisten Fällen steuerfrei.
Kirchensteuern werden automatisch mit den ordentlichen Steuern erhoben. Um dies zu vermeiden, können Sie aus der Kirche austreten.
Wichtig: Den Kirchenaustritt müssen Sie an die Kirche Ihrer Wohngemeinde senden, welche diesen wiederum an das Steueramt weiterleitet. Alleine in der Steuererklärung keine Konfession zu deklarieren ist nicht ausreichend.
Bezahlte Alimente können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Wenn Sie die Steuern früh einzahlen, erhalten Sie massiv mehr Zinsen als auf einem Bankkonto. Sind Sie dazu nicht in der Lage, verlangen Sie beim Steueramt telefonisch Ratenzahlung. Die Verzugszinsen sind deutlich tiefer als bei einem Kredit.
Steuerämter haben einen grossen Handlungsspielraum und kommen Ihnen sehr oft entgegen, wenn Sie freundlich anfragen. Dies gilt auch dann, wenn ein Rekurs eingelegt werden muss.
Wenn Sie keine Steuererklärung einreichen, werden sie vom Steueramt eingeschätzt. Diese Einschätzung ist in den meisten Fällen deutlich zu hoch.
Senden Sie einfach alle nötigen Unterlagen an den Steuerexpress und Sie erhalten Ihre Steuererklärung fertig ausgefüllt zurück.
Wenn Sie uns für Liegenschaftsunterhalt, Weiterbildungskosten oder selbständigen Erwerb viele Einzelbelege senden, müssen wir diese umständlich einzeln erfassen und Ihnen auch dementsprechend verrechnen. Senden Sie uns hingegen bereits eine fertige Auflistung, deren Total wir direkt in die Steuererklärung übertragen können, kostet die Erstellung Ihrer Steuererklärung noch weniger.
Beantragen Sie online oder telefonisch beim Gemeindesteueramt eine Fristerstreckung. So vermeiden Sie ärgerliche Mahnungen und können die Steuererklärung bequem Monate nach der ursprünglichen Frist einreichen.