Steuererklärung für Familien
Zusammengefasst
Bei Familien wirken sich Zivilstand, Kinder, Betreuung, Unterhalt, Versicherungen und Erwerbssituation auf Abzüge und Tarif aus. Die steuerliche Zuordnung ist besonders bei unverheirateten oder getrennten Eltern sorgfältig vorzunehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kinderabzüge und Versicherungsabzüge sind gesetzlich geregelt.
- Drittbetreuungskosten haben eigene Voraussetzungen.
- Unterhaltsbeiträge beeinflussen Abzüge und Besteuerung.
- Ausbildungsstatus volljähriger Kinder ist relevant.
- Bei Konkubinatspaaren wird nicht gemeinsam besteuert.
- Gesetzesreformen sind erst ab ihrem Inkrafttreten anzuwenden.
Zentrale Punkte im Detail
Kinderabzüge und Versicherungsabzüge sind gesetzlich geregelt
Nebst dem pauschalen Kinderabzug sind effektive Kosten für Kinderbetreuung, Krankheitskosten und Versicherungen zu beachten.
Drittbetreuungskosten haben eigene Voraussetzungen
Bei Drittbetreuungskosten sind abzugsfähige Betreuungskosten und nicht abzugsfähige Kosten wie Musikunterricht und Privatschule zu unterscheiden.
Unterhaltsbeiträge beeinflussen Abzüge und Besteuerung
Bei getrennten Paaren beeinflussen Unterhaltszahlungen beide Steuererklärungen bezüglich Kinderabzug und Tarif. Je nach Alter und Ausbildungsstatus des Kindes ändert sich die steuerliche Situation im Laufe der Zeit.
Ausbildungsstatus volljähriger Kinder ist relevant
Bei volljährigen Kindern in Erstausbildung verändert sich die Deklaration der Unterhaltszahlungen. Dies betrifft sowohl die Steuersituation der Eltern wie auch des Kindes.
Bei Konkubinatspaaren wird nicht gemeinsam besteuert
Konkubinatspaare werden weiterhin separat besteuert und müssen jeweils eine eigene Steuererklärung erstellen. Kinderabzüge und gemeinsame Konten werden hierbei je zur Hälfte angegeben.
Praxisbeispiel
Ein unverheiratetes Paar mit zwei Kindern teilt Betreuungskosten und Unterhalt. Vor der Deklaration klärt es, wer welche Kosten tatsächlich getragen hat, bei wem die Kinder leben und wie die kantonalen Regeln die Sozialabzüge zuordnen.
Häufige Fehler
- Kinderabzug für volljährige Kinder, welche nicht mehr in Ausbildung sind.
- Alimentenzahlungen nicht abziehen.
- Kosten für Musikschule, Vereine etc. abziehen.
Häufig gestellte Fragen
Wer erhält den Kinderabzug bei getrennten Eltern?
Das hängt von Obhut, Unterhalt, Sorgerecht und kantonaler Regelung ab.
Sind Familienzulagen steuerbar?
Sie werden grundsätzlich als Bestandteil des Erwerbseinkommens erfasst.
Kann ich Kinderbetreuung vollständig abziehen?
Nur den zulässigen Betreuungsteil innerhalb der Höchstgrenzen.
Werden Ehepaare und Konkubinatspaare gleich besteuert?
Nein. Die rechtliche und steuerliche Behandlung unterscheidet sich.