Wertschriftenverzeichnis richtig ausfüllen

Zusammengefasst

Im Wertschriftenverzeichnis werden Bankkonten, Depots, Aktien, Fonds, Darlehen und die dazugehörigen Erträge erfasst. Es dient gleichzeitig häufig als Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer.

Die konkrete steuerliche Behandlung kann vom Wohnkanton, von der persönlichen Situation und vom betroffenen Steuerjahr abhängen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermögensbestand per 31. Dezember ist zentral.
  • Jahreserträge werden brutto erfasst.
  • Käufe und Verkäufe können zeitanteilige Erträge beeinflussen.
  • Auslandkonten sind auch zu deklarieren.
  • eSteuerauszüge helfen zur Fehlervermeidung.
  • Private Darlehensforderungen sind ebenfalls Vermögen.

Zentrale Punkte im Detail

Stichtag 31. Dezember

Vermögensbestand per 31. Dezember ist zentral. Belege für Konten und Steuerauszüge für Depots umfassen immer das volle Steuerjahr. Pauschale Annahmen ohne Dokumentation erhöhen das Risiko von Rückfragen oder Kürzungen.

Auslandkonten sind auch zu deklarieren

Steuerpflichtige in der Schweiz haben ihr gesamtes weltweites Vermögen zu deklarieren. Durch die anschliessende Steuerausscheidung wird sichergestellt, dass keine Doppelbesteuerung erfolgt. Der Automatische Informationsaustausch (AIA) kann dazu führen, dass nicht deklarierte Auslandkonten von Schweizer Behörden entdeckt werden, was zu Komplikationen führen kann.

Jahreserträge werden brutto erfasst

Jahreserträge werden brutto erfasst. Abzüge für Vermögensverwaltung und die Gutschriften von Quellen- und Verrechnungssteuern erfolgen erst danach gesondert.

Bei Aktien und Fonds immer mit Steuerreport von der Bank

Bei Aktien und Fonds werden Handelsbewegungen schnell unübersichtlich und verunmöglichen eine korrekte Deklaration und die Rückforderung von Quellen- und Verrechnungssteuern, sofern diese nicht im Steuerreport von der Bank sauber dargelegt werden.

Private Darlehensforderungen sind ebenfalls Vermögen

Haben Sie jemandem ein privates Darlehen gewährt, zählt dies zu Ihrem Vermögen und muss zusammen mit den erhaltenen Zinsen im Wertschriftenverzeichnis deklariert werden.

Praxisbeispiel

Eine Person besitzt zwei Bankkonten, ein Depot, ein ausländisches Sparkonto und ein privates Darlehen an ein Familienmitglied. Alle Positionen werden mit Jahresendwert, Ertrag, Währung und allfälliger Quellensteuer erfasst.

Häufige Fehler

  • Nur Konten mit Zins deklarieren.
  • Auslandkonten vergessen.
  • Dividenden netto erfassen.
  • Darlehenszins nicht als Einkommen deklarieren.
  • Kryptowährungen und ausländische Aktien vergessen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein zinsloses Konto angegeben werden?

Ja. Es gehört als Vermögen in die Steuererklärung.

Was gilt bei Gemeinschaftskonten?

Der wirtschaftlich zuzurechnende Anteil ist zu deklarieren. Bei Paaren in der Regel je zur Hälfte.

Was ist mit den Verrechnungssteuern?

Verrechnungssteuern werden im Wertschriftenverzeichnis erfasst und so automatisch gutgeschrieben.

Und das Bargeld unter dem Kopfkissen?

Auch Bargeld zählt zum Vermögen und muss deklariert werden.

Warum der oft kostenpflichtige Steuerreport von der Bank?

So können Wertschriften sauber deklariert und bezahlte Verrechnungs- und Quellensteuern zurückgefordert werden.

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Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Missverständnisse können entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern.

Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 20. Juni 2026