Aktien gehören mit ihrem Steuerwert per 31. Dezember ins Wertschriftenverzeichnis. Dividenden sind als Einkommen zu deklarieren. Private Kapitalgewinne sind grundsätzlich steuerfrei, sofern keine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegt.
Anzahl, Kurswert und Ausschüttungen müssen separat pro Titel und nicht gesamthaft erfasst werden.
Börsenkotierte Titel werden geäss den Werten der Eidgenössischen Kursliste erfasst.
Brutto- und Nettoertrag sind zu unterscheiden. So sind Zinsen inklusive Verrechnungssteuer aufzuführen, welche dann weiter unten im Wertschriftenverzeichnis wieder gutgeschrieben werden.
Auch wenn Sie viel an der Börse handeln: Solange Sie nicht das Vermögen von Dritten gegen Entgelt anlegen und verwalten, handelt es sich nicht um gewerblichen Börsenhandel und die Kursgewinne sind steuerfrei.
Eine Anlegerin hält per Jahresende Schweizer und US-Aktien. Sie erfasst Steuerwert, Bruttodividenden und Quellensteuern. Verkäufe werden dokumentiert, auch wenn der private Kapitalgewinn grundsätzlich nicht als Einkommen deklariert wird.
Ja, der steuerlich massgebende thesaurierte Ertrag kann Einkommen darstellen.
Im privaten Vermögen grundsätzlich ja, vorbehaltlich gewerbsmässigen Handels.
Mit dieser Nummer lässt sich eine Wertschrift eindeutig identifizieren.
Je nach Fondsdomizil und Abkommen ist eine teilweise Rückforderung möglich, wenn der Mindestbetrag erreicht wird.
Sehr eingeschränkt. Ein offizieller Steuerauszug ist besser; Bestände und Erträge könne korrekt erfasst und Verrechnungssteuern rückvergütet werden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Missverständnisse können entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern.
Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 20. Juni 2026