Alimente und Unterhaltsbeiträge


Zusammengefasst

Periodische Unterhaltsbeiträge an geschiedene oder getrennte Ehepartner sowie für minderjährige Kinder können beim Zahlenden grundsätzlich abziehbar und beim Empfänger steuerbar sein. Kapitalabfindungen und Beiträge für volljährige Kinder werden anders behandelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahlungen müssen auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhen.
  • Nur tatsächlich geleistete Beiträge sind relevant.
  • Kinderalimente wechseln mit der Volljährigkeit ihre steuerliche Behandlung.
  • Kapitalleistungen sind von periodischen Zahlungen zu unterscheiden.
  • Zusätzliche freiwillige Zahlungen sind nicht automatisch abzugsfähig.
  • Kinder- und Sozialabzüge sind separat zu prüfen.

Zentrale Punkte im Detail

Rechtliche Verpflichtung

Zahlungen müssen auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhen.

Nur tatsächlich geleistete Beiträge

Nur tatsächlich geleistete Beiträge sind relevant. Geschuldete aber nicht bezahlte Beiträge können nicht abgezogen werden.

Andere Regeln bei Volljährigkeit

Kinderalimente wechseln mit der Volljährigkeit ihre steuerliche Behandlung. Je nach Situation sind diese nur noch teilweise oder gar nicht mehr abziehbar, während sie dafür beim Kind nicht zum steuerbaren Einkommen gerechnet werden. Auch beim pauschalen Kinderabzug kann es zu Änderungen kommen.

Freiwillige Zahlungen

Zusätzliche freiwillige Zahlungen sind nicht automatisch abzugsfähig und können gegebenenfalls als Schenkung betrachtet werden.

Praxisbeispiel

Ein getrennt lebender Elternteil bezahlt gemäss genehmigter Vereinbarung monatlich Unterhalt für ein minderjähriges Kind. Die tatsächlich im Steuerjahr geleisteten Zahlungen werden dokumentiert und nach den Regeln für periodische Kinderalimente deklariert.

Häufige Fehler

  • Geschuldete, aber nicht bezahlte Beiträge abziehen.
  • Zahlungen für volljährige Kinder unverändert deklarieren.
  • Kapitalabfindung wie periodischen Unterhalt behandeln.

Häufig gestellte Fragen

Sind Kinderalimente beim Empfänger steuerbar?

Bei minderjährigen Kindern grundsätzlich beim betreuenden Elternteil; ab Volljährigkeit ändert sich die Behandlung.

Kann ich freiwillig höhere Zahlungen abziehen?

Nur soweit eine steuerlich anerkannte Unterhaltspflicht besteht.

Was gilt bei direkter Zahlung an Schule oder Vermieter?

Der Zusammenhang und die rechtliche Verpflichtung müssen nachgewiesen werden.

Sind Unterhaltsbeiträge ins Ausland abziehbar?

Grundsätzlich möglich, aber Nachweis und Empfängeridentifikation sind besonders wichtig.

Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Missverständnisse können entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. 

 

Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 20. Juni 2026