Behinderungsbedingte Kosten abziehen


Zusammengefasst

Behinderungsbedingte Kosten abziehen ist für Privatpersonen steuerlich nur dann relevant, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, private Anteile ausgeschieden und die Kosten nachvollziehbar belegt sind. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur tatsächlich selbst getragene und nicht bereits vergütete Beträge sind relevant.
  • Pauschalabzüge und effektive Kosten dürfen nicht doppelt beansprucht werden.
  • Die direkte Bundessteuer und der Wohnkanton können unterschiedliche Grenzen kennen.
  • Belege müssen Zahlung, Empfänger, Zeitraum und wirtschaftlichen Zweck erkennen lassen.
  • Aussergewöhnliche Beträge sollten mit einer kurzen Berechnung erläutert werden.

Zentrale Punkte im Detail

Kosten genau berechnen

Nur tatsächlich selbst getragene Nettokosten sind relevant. Einige Rückvergütungen und Beiträge müssen mit den Bruttokosten verrechnet werden, während andere diese nicht tangieren.

Hilflosenentschädigung

Ausbezahlte Hilflosenentschädigungen zählen nicht zum steuerbaren Einkommen und berechtigen zudem zu einem pauschalen Abzug. Bein Geltendmachen von effektiven Behinderungsbedingten kosten, sind die Hilflosenentschädigungen jedoch wieder als Zuwendung Dritter zu verrechnen.

Heimkosten

Von den effektiven Heimkosten kann ein kleiner Teil für Verpflegung und Unterkunft nicht abgezogen werden. Die Regeln hierfür unterscheiden sich zwischen den Kantonen erheblich.

Praxisbeispiel

Eine Privatperson prüft Kosten, die unmittelbar durch eine Behinderung verursacht werden. Sie sammelt die Jahresbelege, zieht Rückerstattungen und private Anteile ab und vergleicht den verbleibenden Nettobetrag mit der kantonalen Wegleitung. Nur der zulässige Teil wird in der passenden Rubrik deklariert.

Häufige Fehler

  • Bruttorechnungen statt Nettokosten deklarieren.
  • Pauschale und effektive Kosten kombinieren.
  • Krankheits- und Behinderungsbedingte Kosten verwechseln.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Betrag schweizweit gleich abziehbar?

Nein. Bundes- und Kantonsrecht können sich bei Höhe und Detailvoraussetzungen unterscheiden.

Genügt ein Zahlungsnachweis?

Nicht immer. Die Behörde kann den Nachweis über die Art der Kosten verlangen.

Was gilt bei einer Rückerstattung im Folgejahr?

Die zeitliche Zuordnung muss nachvollziehbar erfolgen; eine Doppelbegünstigung ist ausgeschlossen.

Welcher Teil der Heimkosten ist abziehbar?

Dies hängt von Art und Schwere der Behinderung ab und wird von vielen Kantonen unterschiedlich geregelt.

Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Missverständnisse können entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. 

 

Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 20. Juni 2026