ETF in der Schweizer Steuererklärung


Zusammengefasst

ETF werden wie andere Wertschriften im Vermögen deklariert. Ausschüttungen und bei thesaurierenden Fonds steuerlich massgebende Erträge sind als Einkommen zu erfassen. Domizil und Steuerstatus des Fonds beeinflussen Quellensteuer und Deklaration.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch thesaurierende ETF können steuerbares Einkommen erzeugen.
  • Steuerwert und Ertrag sind über offizielle Kurslisten oder Bankdaten zu bestimmen.
  • Fondsdomizil beeinflusst Quellensteuerverluste und Rückforderungen.
  • Käufe und Verkäufe ändern den zeitanteiligen Ertrag.
  • Private Kursgewinne sind grundsätzlich steuerfrei.
  • eSteuerauszüge ermöglichen eine fehlerfreie Erfassung.

 

Zentrale Punkte im Detail

Auch thesaurierende ETF können steuerbares Einkommen erzeugen

Im Gegensatz zu ausschüttenden ETF werden erzielte Dividenden bei thesaurierenden ETF direkt wieder investiert. Dennoch werden diese Dividenden steuerlich als Einkommen betrachtet.

Steuerwert und Ertrag bestimmen

Gerade bei mehreren ETF und diversen Transaktionen ist eine saubere Deklaration mit Einzelbelegen nicht gewährleistet. Bestellen Sie bei Ihrer Bank einen steuerbewerteten Steuerauszug für Ihr Depot.

Fondsdomizil beeinflusst Quellensteuerverluste und Rückforderungen

Je nach Fondsdomizil werden Verrechnungs- und Quellensteuer bzw. deren Rückforderung unterschiedlich gehandhabt. Aus Schweizer sicht sind ETF mit Domizil Luxemburg und Irland zu bevorzugen, bei ETF mit Schwerpunkt USA nur Irland.

Private Kursgewinne sind grundsätzlich steuerfrei

Auch wenn Sie viel an der Börse handeln: Solange Sie nicht das Vermögen von Dritten gegen Entgelt anlegen und verwalten, handelt es sich nicht um gewerblichen Börsenhandel und die Kursgewinne sind steuerfrei.

Praxisbeispiel

Ein Anleger hält einen ausschüttenden Schweizer ETF und einen thesaurierenden irischen ETF. Beim Schweizer ETF wird die Ausschüttung erfasst; beim thesaurierenden ETF der steuerlich ausgewiesene Ertrag, obwohl keine Barauszahlung erfolgte.

Häufige Fehler

  • Nur den Broker-Kontowert angeben.
  • Beim Kauf Fondsdomizil ignorieren.
  • Kursgewinn und Fondsertrag verwechseln.

Häufig gestellte Fragen

Müssen auch thesaurierende Erträge deklariert werden?

Ja, der steuerlich massgebende thesaurierte Ertrag kann Einkommen darstellen.

Sind ETF-Kursgewinne steuerfrei?

Im privaten Vermögen grundsätzlich ja, vorbehaltlich gewerbsmässigen Handels.

Was ist die ISIN?

Mit dieser Nummer lässt sich eine Wertschrift eindeutig identifizieren.

Kann ich US-Quellensteuer zurückfordern?

Je nach Fondsdomizil und Abkommen ist eine teilweise Rückforderung möglich, wenn der Mindestbetrag erreicht wird. Bevorzugen Sie beim Kauf ETF mit Domizil Irland.

Reicht der Jahresdepotauszug?

Sehr eingeschränkt. Ein offizieller Steuerauszug ist besser; Bestände und Erträge könne korrekt erfasst und Verrechnungssteuern rückvergütet werden.

Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Missverständnisse können entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. 

 

Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 20. Juni 2026