Immobilien in der Steuererklärung


Zusammengefasst

Eigene Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Ferienobjekte sind mit Steuerwert, Erträgen, Eigenmietwert, Schulden und Kosten zu deklarieren. Bei ausländischen Immobilien erfolgt häufig eine internationale Steuerausscheidung, die Werte bleiben aber satzbestimmend relevant.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigentumsquote und Nutzung müssen korrekt angegeben werden.
  • Selbstnutzung, Vermietung und Leerstand sind zu unterscheiden.
  • Ausländische Immobilien gehören in die Deklaration.
  • Hypotheken und Zinsen werden separat erfasst.
  • Unterhaltskosten sind nach Objekt zuzuordnen.
  • Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Nutzungswechsel benötigen zeitliche Abgrenzung.

Zentrale Punkte im Detail

Eigentumsquote und Nutzung müssen korrekt angegeben werden

Ist ein Objekt Eigentum mehrerer Personen, müssen Wert, Einkünfte, Eigenmietwert und Kosten anteilsmässig deklariert werden.

Selbstnutzung, Vermietung und Leerstand sind zu unterscheiden

Selbstnutzung, Vermietung und Leerstand sind zu unterscheiden, da jeweils unterschiedliche Regeln gelten.

Ausländische Immobilien gehören in die Deklaration

Ausländische Immobilien gehören ebenfalls in die Deklaration. Diese werden in der Steuerauscheidung gesondert behandelt und meistens nur zur Satzbesteuerung benötigt. 

Hypotheken und Zinsen werden separat erfasst

Hypotheken und bezahlte Zinsen werden nicht im Liegenschaftsverzeichnis, sondern gesondert bei den Schulden erfasst.

Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Nutzungswechsel benötigen zeitliche Abgrenzung

Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Nutzungswechsel benötigen zeitliche Abgrenzung. Auch im Jahresverlauf abgegebene Liegenschaften müssen im betreffenden Steuerjahr nochmals aufgeführt werden, da die Kosten und Einkünfte bis zum Abgang noch deklariert werden müssen.

Praxisbeispiel

Eine Person besitzt eine selbstgenutzte Wohnung in Zürich und ein Ferienhaus im Ausland. Sie erfasst beide Objekte, verwendet die kantonalen Werte beziehungsweise ausländischen Bewertungsunterlagen und nimmt die internationale Ausscheidung vor.

Häufige Fehler

  • Auslandimmobilie weglassen.
  • Unterhalt falschem Objekt zuordnen.
  • Eigentumsquote ignorieren.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine ausländische Ferienwohnung angeben?

Ja. Sie kann trotz Ausscheidung den Steuersatz in der Schweiz beeinflussen.

Was gilt bei mehreren Eigentümern?

Vermögen, Ertrag, Schulden und Kosten werden nach Eigentum und Anteil zugeordnet.

Muss ich einen Kauf im laufenden Jahr zeitanteilig erfassen?

Ja, Nutzen, Lasten, Erträge und Werte sind ab Übergang zuzuordnen.

Ist die Grundstückgewinnsteuer Teil der jährlichen Erklärung?

Nein, sie ist ein separates Verfahren. Wertvermehrende Belege müssen langfristig aufbewahrt werden.

Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Missverständnisse können entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. 

 

Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 20. Juni 2026