Krankheitskosten bei den Steuern abziehen
Zusammengefasst
Selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie medizinisch begründet sind, nicht von Versicherungen ersetzt wurden und die gesetzliche Belastungsgrenze überschritten ist. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Selbstbehalt grundsätzlich fünf Prozent des Nettoeinkommens; kantonale Regeln können abweichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur tatsächlich selbst getragene Nettokosten sind relevant.
- Die medizinische Notwendigkeit muss erkennbar oder belegbar sein.
- Prämien und Franchise sind von konkreten Behandlungskosten zu unterscheiden.
- Behinderungsbedingte Kosten werden gesondert behandelt.
Zentrale Punkte im Detail
Nur selbst getragene Kosten
Nur tatsächlich selbst getragene Nettokosten sind relevant. Rückvergütungen von der Krankenkasse müssen mit den Bruttokosten verrechnet werden.
Prämien und Franchise sind zweierlei
Während die Prämien im Beiblatt für Versicherungsprämien deklariert werden, werden Franchisen, Selbstbehalt und Gesundheitskosten im Formular Krankheitskosten deklariert. Bei beiden gelten unterschiedliche Regeln.
Behinderungsbedingte Kosten
Behinderungsbedingte Kosten werden gesondert in einem anderen Beiblatt behandelt. Auch hier gelten andere Regeln als bei den Krankheitskosten.
Praxisbeispiel
Eine Privatperson bezahlt nach Rückerstattungen der Krankenkasse CHF 8’000 an anerkannten Behandlungskosten. Liegt der massgebende Selbstbehalt bei CHF 4’500, ist grundsätzlich nur der darüberliegende Teil von CHF 3’500 als Krankheitskostenabzug relevant.
Häufige Fehler
- Bruttorechnungen statt Nettokosten deklarieren.
- Versicherungsprämien als Behandlungskosten aufführen.
- Rein kosmetische Ausgaben einrechnen.
- Zahnarztkosten vergessen.
Häufig gestellte Fragen
Sind Krankenkassenprämien Krankheitskosten?
Nein. Prämien werden in einer anderen Abzugskategorie behandelt.
Kann ich Kosten der ganzen Familie zusammenrechnen?
Unter gesetzlichen Voraussetzungen können Kosten unterstützter Familienmitglieder berücksichtigt werden.
Sind Auslandsbehandlungen abzugsfähig?
Möglich, wenn medizinische Notwendigkeit und selbst getragene Kosten nachgewiesen werden.
Genügt eine Kreditkartenabrechnung?
Sie beweist die Zahlung, ersetzt aber nicht die detaillierte Rechnung.