Krankheitskosten bei den Steuern abziehen


Zusammengefasst

Selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie medizinisch begründet sind, nicht von Versicherungen ersetzt wurden und die gesetzliche Belastungsgrenze überschritten ist. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Selbstbehalt grundsätzlich fünf Prozent des Nettoeinkommens; kantonale Regeln können abweichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur tatsächlich selbst getragene Nettokosten sind relevant.
  • Die medizinische Notwendigkeit muss erkennbar oder belegbar sein.
  • Prämien und Franchise sind von konkreten Behandlungskosten zu unterscheiden.
  • Behinderungsbedingte Kosten werden gesondert behandelt.

Zentrale Punkte im Detail

Nur selbst getragene Kosten

Nur tatsächlich selbst getragene Nettokosten sind relevant. Rückvergütungen von der Krankenkasse müssen mit den Bruttokosten verrechnet werden.

Prämien und Franchise sind zweierlei

Während die Prämien im Beiblatt für Versicherungsprämien deklariert werden, werden Franchisen, Selbstbehalt und Gesundheitskosten im Formular Krankheitskosten deklariert. Bei beiden gelten unterschiedliche Regeln.

Behinderungsbedingte Kosten

Behinderungsbedingte Kosten werden gesondert in einem anderen Beiblat behandelt. Auch hier gelten andere Regeln als bei den Krankheitskosten.

Praxisbeispiel

Eine Privatperson bezahlt nach Rückerstattungen der Krankenkasse CHF 8’000 an anerkannten Behandlungskosten. Liegt der massgebende Selbstbehalt bei CHF 4’500, ist grundsätzlich nur der darüberliegende Teil von CHF 3’500 als Krankheitskostenabzug relevant.

Häufige Fehler

  • Bruttorechnungen statt Nettokosten deklarieren.
  • Versicherungsprämien als Behandlungskosten aufführen.
  • Rein kosmetische Ausgaben einrechnen.
  • Zahnarztkosten vergessen.

Häufig gestellte Fragen

Sind Krankenkassenprämien Krankheitskosten

Nein. Prämien werden in einer anderen Abzugskategorie behandelt.

Kann ich Kosten der ganzen Familie zusammenrechnen?

Unter gesetzlichen Voraussetzungen können Kosten unterstützter Familienmitglieder berücksichtigt werden.

Sind Auslandsbehandlungen abzugsfähig?

Möglich, wenn medizinische Notwendigkeit und selbst getragene Kosten nachgewiesen werden.

Genügt eine Kreditkartenabrechnung?

Sie beweist die Zahlung, ersetzt aber nicht die detaillierte Rechnung.

Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Missverständnisse können entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. 

 

Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 20. Juni 2026