Für die praktische Deklaration werden alle Coins und Token per 31. Dezember bewertet und Erträge aus Staking, Mining oder Airdrops separat erfasst. Die Transaktionshistorie dient als Nachweis für
Bestand, Zufluss und private Kapitalgewinne.
Die konkrete steuerliche Behandlung kann vom Wohnkanton, von der persönlichen Situation und vom betroffenen Steuerjahr abhängen. Der Artikel zeigt die schweizerischen Grundsätze und nennt die
relevanten Punkte.
Das Thema Kryptowährungen geht oft vergessen, dass diese ebenfalls in die Steuererklärung gehörten. Das betrifft die richtige Zuordnung von Einkommen, Vermögen, Kosten oder Verfahrensschritten in
der Steuererklärung aller Kantone. Viele Fehler entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind und verwechselt werden.
Bei Abzügen ist zwischen direkter Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern zu unterscheiden. Die Grundidee kann gleich sein, Beträge, Selbstbehalte und Detailvoraussetzungen unterscheiden
sich jedoch. Eine Zahl aus einem anderen Kanton oder Steuerjahr sollte deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.
Jede Wallet und Börse muss im Wertschriftenverzeichnis deklariert werden. Es gibt keine steuerfreien Kryptovermögen.
Steuerwerte werden pro Coin in Schweizer Franken ermittelt. Für die praktische Deklaration existieren oftmals Kurslisten.
Zuflüsse aus Staking sind ebenfalls zu deklarieren und zählen wie Zinsen zum steuerbaren Einkommen.
Der Transfer von Coins zwischen zwei Wallets gilt nicht als Verkauf, solange beide Wallets der gleichen Person gehören.
Eine Person exportiert die Transaktionen aller Börsen, ergänzt Self-Custody-Wallets und stimmt die Endbestände ab. Anschliessend bewertet sie jeden Bestand per Jahresende und erstellt eine separate Liste der steuerbaren Rewards.
Teilweise sind Sammelpositionen möglich, die Einzelbestände müssen aber dokumentiert sein.
Mit einer dokumentierten marktgerechten Methode.
Verfügbarkeit und Nachweis des Verlusts müssen individuell beurteilt werden.
Sie sind für Transaktions- und Gewinnermittlung relevant; die Behandlung hängt vom Vorgang ab.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. Vor der Veröffentlichung sollte die Aktualität der amtlichen Quellen kontrolliert werden.
Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 19. Juni 2026