Kryptowährungen in der Steuererklärung deklarieren


Zusammengefasst

Für die praktische Deklaration werden alle Coins und Token per 31. Dezember bewertet und Erträge aus Staking, Mining oder Airdrops separat erfasst. Die Transaktionshistorie dient als Nachweis für Bestand, Zufluss und private Kapitalgewinne.

Die konkrete steuerliche Behandlung kann vom Wohnkanton, von der persönlichen Situation und vom betroffenen Steuerjahr abhängen. Der Artikel zeigt die schweizerischen Grundsätze und nennt die relevanten Punkte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Wallet und Börse muss in die Bestandsabstimmung einbezogen werden.
  • Steuerwerte werden pro Coin in Schweizer Franken ermittelt.
  • Staking-Zuflüsse benötigen Datum und damaligen Wert.
  • Transfers zwischen eigenen Wallets sind keine Verkäufe.
  • Gebühren verändern Anschaffungs- und Transaktionsdaten.
  • Bei fehlenden Kursen ist eine konsistente Methode zu verwenden.

Worum geht es?

Das Thema Kryptowährungen geht oft vergessen, dass diese ebenfalls in die Steuererklärung gehörten. Das betrifft die richtige Zuordnung von Einkommen, Vermögen, Kosten oder Verfahrensschritten in der Steuererklärung aller Kantone. Viele Fehler entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind und verwechselt werden. 

Bei Abzügen ist zwischen direkter Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern zu unterscheiden. Die Grundidee kann gleich sein, Beträge, Selbstbehalte und Detailvoraussetzungen unterscheiden sich jedoch. Eine Zahl aus einem anderen Kanton oder Steuerjahr sollte deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.

Zentrale Punkte im Detail

Jede Wallet und Börse muss in die Bestandsabstimmung einbezogen werden

Jede Wallet und Börse muss im Wertschriftenverzeichnis deklariert werden. Es gibt keine steuerfreien Kryptovermögen.

Steuerwerte ermitteln

Steuerwerte werden pro Coin in Schweizer Franken ermittelt. Für die praktische Deklaration existieren oftmals Kurslisten. 

Staking

Zuflüsse aus Staking sind ebenfalls zu deklarieren und zählen wie Zinsen zum steuerbaren Einkommen.

Transfers zwischen eigenen Wallets sind keine Verkäufe

Der Transfer von Coins zwischen zwei Wallets gilt nicht als Verkauf, solange beide Wallets der gleichen Person gehören. 

Praxisbeispiel

Eine Person exportiert die Transaktionen aller Börsen, ergänzt Self-Custody-Wallets und stimmt die Endbestände ab. Anschliessend bewertet sie jeden Bestand per Jahresende und erstellt eine separate Liste der steuerbaren Rewards.

Häufige Fehler

  • Transfers als Gewinne zählen.
  • Verlorene Token ohne Erklärung auf null setzen.
  • Rewards nur im Vermögen, nicht als Einkommen erfassen.
  • Wallets ausserhalb der Börse vergessen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich nur den Gesamtwert angeben?

Teilweise sind Sammelpositionen möglich, die Einzelbestände müssen aber dokumentiert sein.

Wie bewerte ich unbekannte Token?

Mit einer dokumentierten marktgerechten Methode.

Was ist bei verlorenen Private Keys?

Verfügbarkeit und Nachweis des Verlusts müssen individuell beurteilt werden.

Wie behandle ich Gebühren?

Sie sind für Transaktions- und Gewinnermittlung relevant; die Behandlung hängt vom Vorgang ab.

Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. Vor der Veröffentlichung sollte die Aktualität der amtlichen Quellen kontrolliert werden.

 

Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 19. Juni 2026