Bei der NOV wird die definitive Steuer anhand einer vollständigen Steuererklärung berechnet. Bereits bezahlte Quellensteuer wird angerechnet. Die NOV kann obligatorisch sein oder auf Antrag erfolgen, etwa um zusätzliche Abzüge geltend zu machen.
Ab einem Bruttolohn von 120'000 ist die NOV in allen Schweizer Kantonen obligatorisch.
Auch nicht quellenbesteuerte Einkünfte oder relevantes Vermögen können eine Pflicht auslösen. Für die praktische Deklaration ist der tatsächliche Sachverhalt des betreffenden Steuerjahres entscheidend.
Der freiwillige Antrag zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung muss bis 31. März des Folgejahres erfolgen. Die Frist kann weder verlängert noch nachträglich angefochten werden.
Nach einem freiwilligen Antrag kann dieser nicht mehr zurückgezogen werden. In den Folgejahren folgen dann zwingend jährliche Steuererklärungen.
Die NOV kann zu Rückzahlung oder Nachzahlung führen. Dabei werden bereits abgezogene Quellensteuern und/oder provisorische Steuerzahlungen mit der definitiv veranlagten Steuerschuld verrechnet.
Eine quellenbesteuerte Person verdient weniger als CHF 120’000, hat aber hohe Weiterbildungskosten und eine 3a-Einzahlung. Sie beantragt rechtzeitig die NOV. Anschliessend werden das gesamte Einkommen, Vermögen und sämtliche zulässigen Abzüge erfasst.
Nein, es kann auch zu Nachsteuern kommen. Dabei werden bereits abgezogene Quellensteuern und/oder provisorische Steuerzahlungen mit der definitiv veranlagten Steuerschuld verrechnet.
Ja. Bei Wohnsitz in der Schweiz wird die NOV in den Folgejahren grundsätzlich fortgeführt. Sie erhalten dann jährlich eine Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung.
Gar nicht. Die Quellensteuer wird aus dem beigelegten Lohnausweis übernommen und dann direkt bei der Steuerrechnung in Abzug gebracht.
Nein. Alle weltweiten Einkommen und Vermögenswerte sind zu deklarieren. Gewisse Vermögenswerte wie Liegenschaften werden dabei jedoch ausgeschieden und nur zur Satzbestimmung benötigt.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Missverständnisse können entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern.
Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 20. Juni 2026