Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)


Zusammengefasst

Bei der NOV wird die definitive Steuer anhand einer vollständigen Steuererklärung berechnet. Bereits bezahlte Quellensteuer wird angerechnet. Die NOV kann obligatorisch sein oder auf Antrag erfolgen, etwa um zusätzliche Abzüge geltend zu machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die NOV ist bei mindestens CHF 120’000 Bruttolohn obligatorisch.
  • Auch nicht quellenbesteuerte Einkünfte oder relevantes Vermögen können eine Pflicht auslösen.
  • Der freiwillige Antrag muss bis 31. März des Folgejahres erfolgen.
  • Ein rechtzeitig gestellter Antrag kann nicht einfach zurückgezogen werden.
  • Nach einem freiwilligen Antrag folgen in der Regel auch in Folgejahren Steuererklärungen.
  • Die NOV kann zu Rückzahlung oder Nachzahlung führen.

Zentrale Punkte im Detail

Pflicht ab 120'000 Bruttolohn jährlich

Ab einem Bruttolohn von 120'000 ist die NOV in allen Schweizer Kantonen obligatorisch.

Auch andere Faktoren  können eine Pflicht auslösen.

Auch nicht quellenbesteuerte Einkünfte oder relevantes Vermögen können eine Pflicht auslösen. Für die praktische Deklaration ist der tatsächliche Sachverhalt des betreffenden Steuerjahres entscheidend.

Der freiwillige Antrag muss bis 31. März des Folgejahres erfolgen

Der freiwillige Antrag zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung muss bis 31. März des Folgejahres erfolgen. Die Frist kann weder verlängert noch nachträglich angefochten werden.

Nach Antrag keine Wahlfreiheit mehr

Nach einem freiwilligen Antrag kann dieser nicht mehr zurückgezogen werden. In den Folgejahren folgen dann zwingend jährliche Steuererklärungen. 

Die NOV kann zu Rückzahlung oder Nachzahlung führen

Die NOV kann zu Rückzahlung oder Nachzahlung führen. Dabei werden bereits abgezogene Quellensteuern und/oder provisorische Steuerzahlungen mit der definitiv veranlagten Steuerschuld verrechnet.

Praxisbeispiel

Eine quellenbesteuerte Person verdient weniger als CHF 120’000, hat aber hohe Weiterbildungskosten und eine 3a-Einzahlung. Sie beantragt rechtzeitig die NOV. Anschliessend werden das gesamte Einkommen, Vermögen und sämtliche zulässigen Abzüge erfasst.

Häufige Fehler

  • Nur gewünschte Abzüge statt gesamte finanzielle Situation deklarieren.
  • Antrag ohne mögliches Nachzahlungsrisiko prüfen.
  • Weltweites Vermögen vergessen.
  • Steuererklärung ohne vorherigen NOV-Antrag einreichen.

Häufig gestellte Fragen

Führt eine NOV immer zu einer Rückerstattung?

Nein, es kann auch zu Nachsteuern kommen. Dabei werden bereits abgezogene Quellensteuern und/oder provisorische Steuerzahlungen mit der definitiv veranlagten Steuerschuld verrechnet.

Muss ich danach jedes Jahr eine Steuererklärung machen?

Ja. Bei Wohnsitz in der Schweiz wird die NOV in den Folgejahren grundsätzlich fortgeführt. Sie erhalten dann jährlich eine Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung.

Wo in der Steuererklärung wird die abgezogene Quellensteuer deklariert?

Gar nicht. Die Quellensteuer wird aus dem beigelegten Lohnausweis übernommen und dann direkt bei der Steuerrechnung in Abzug gebracht.

Betrifft die NOV nur Einkommen und Vermögen in der Schweiz?

Nein. Alle weltweiten Einkommen und Vermögenswerte sind zu deklarieren. Gewisse Vermögenswerte wie Liegenschaften werden dabei jedoch ausgeschieden und nur zur Satzbestimmung benötigt.

Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Missverständnisse können entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. 

 

Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 20. Juni 2026