Steuererklärung im Rentenalter


Zusammengefasst

Im Ruhestand verändern sich die Einkommensquellen, nicht aber die Pflicht zur vollständigen Deklaration. AHV, Pensionskassenrenten, Leibrenten, Kapitalbezüge, Wertschriftenerträge und Liegenschaften müssen korrekt zugeordnet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • AHV- und Pensionskassenrenten sind grundsätzlich steuerbares Einkommen.
  • Kapitalleistungen werden separat besteuert.
  • Rentenbescheinigungen ersetzen Lohnausweise.
  • Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten gewinnen häufig an Bedeutung.
  • Säule-3a-Einzahlungen sind nur bei weiterem AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen möglich.
  • Vermögen und Wertschriftenerträge bleiben vollständig steuerpflichtig.

Zentrale Punkte im Detail

AHV- und Pensionskassenrenten sind grundsätzlich steuerbares Einkommen

Renten von AHV und Pensionskassen werden ähnlich wie Lohnausweise behandelt und sind ein steuerbares Einkommen. 

Kapitalleistungen werden separat besteuert

Kapitalleistungen aus Vorsorge werden in der Steuererklärung vermerkt, aber separat zu einem tieferen Satz besteuert.

Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten gewinnen häufig an Bedeutung.

Nebst den Jahresbelegen der Krankenkasse sind auch dort nich aufgeführte Rechnungen für Zahnarzt, Optiker etc. aufzubewahren und einzureichen.

Säule-3a-Einzahlungen sind nur bei weiterem AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen möglich

Weitere Zahlungen in die Säule 3a sind nur möglich, wenn weiterhin ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wird. Alleine Einkünfte aus Renten genügen nicht.

Praxisbeispiel

Ein pensioniertes Ehepaar erhält AHV, Pensionskassenrenten und Dividenden und besitzt eine selbstgenutzte Wohnung. Es erfasst Rentenbescheinigungen, Wertschriften und Liegenschaft und prüft hohe selbst getragene Krankheitskosten separat.

Häufige Fehler

  • Kapitalbezug in der normalen Einkommenssteuererklärung doppelt erfassen.
  • AHV-Nachzahlung falsch deklarieren.
  • Säule 3a ohne Erwerbseinkommen weiterführen.

Häufig gestellte Fragen

Ist die AHV steuerpflichtig?

Ja. Renten aus AHV und Pensionskasse sind steuerpflichtiges Einkommen.

Wie wird bezogenes Pensionskassenkapital besteuert?

Zu einem reduzierten Satz mit einer separaten Rechnung durch dass Steueramt. 

Sind Pflegekosten abzugsfähig?

Je nach Art als Krankheits- oder behinderungsbedingte Kosten.

Was gilt für die 13. AHV-Rente

Auch die 13. AHV-Rente zählt zum steuerbaren Einkommen.

Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Missverständnisse können entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. 

 

Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 19. Juni 2026