Wer die Einreichungsfrist verpasst hat, sollte sofort handeln. Mögliche Folgen sind Mahnung, Busse und eine Ermessenseinschätzung. Eine rasche und vollständige Einreichung ist meist besser als weiteres Zuwarten.
Fristerstreckungen vor Ablauf der Frist sind problemlos möglich. Danach werden Fristerstreckungen gar nicht oder höchstens in absoluten Ausnahmefällen gewährt, welche zu belegen sind.
Ferienaufenthalte oder ungeöffnete Couverts haben keinerlei Einfluss auf die laufenden Fristen. Wer zu spät handelt, vergrössert nur die Probleme.
Bei einer Ermessenseinschätzung gelten strenge Anforderungen für eine Anfechtung. Nebst allfälligen Beanstandungen ist auch eine vollständige Steuererklärung nachzureichen. Wird hier wiederum die Frist verpasst, gilt die Einschätzung definitiv.
Provisorische Rechnungen ersetzen keine Steuererklärung und gelten als Vorauszahlung. Erst mit der Steuererklärung wird eine korrekte definitive Veranlagung möglich, welche in der Regel deutlich tiefer als eine Ermessenseinschätzung ist.
Wird die Frist knapp und fehlen immer noch Belege, müssen Sie von sich aus mit dem Steueramt Kontakt aufnehmen. Nur Abwarten genügt nicht.
Eine Person bemerkt im Mai, dass die Steuererklärung nicht eingereicht wurde. Sie kontaktiert das Gemeindesteueramt, stellt die Unterlagen zusammen und reicht die Erklärung wie besprochen ein, statt auf eine weitere Mahnung zu warten.
Das Verfahren ist kantonal; üblicherweise folgen Mahnung und mögliche Sanktionen. Die Busse ist meistens noch der kleinere finanzielle Schaden als die damit verbundene hohe Ermessenseinschätzung.
Eine verfallene Frist wird normalerweise nicht einfach erstreckt.
Die Behörde schätzt Einkommen und Vermögen, wenn keine genügenden Angaben vorliegen. Aufgrund der unvollständigen Daten ist diese Einschätzung oft zu hoch und führt zu höheren Steuerrechnungen.
Eine Fristwiederherstellung kann unter engen Voraussetzungen geprüft werden, wenn diese belegt werden können.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Missverständnisse können entstehen, weil Begriffe
aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern.
Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 19. Juni 2026