Expats müssen neben Schweizer Lohn und Vermögen auch ausländische Konten, Depots, Immobilien, Renten und Beteiligungen berücksichtigen. Je nach Bewilligung erfolgt die Besteuerung an der Quelle oder im ordentlichen Verfahren.
Das Thema Steuererklärung für Expats betrifft die richtige Zuordnung von Einkommen, Vermögen, Kosten oder Verfahrensschritten in der Steuererklärung aller Kantone. Entscheidend ist nicht nur, ob
eine Zahlung wirtschaftlich sinnvoll oder tatsächlich geleistet wurde. Sie muss auch in die gesetzlich vorgesehene Kategorie fallen und ausreichend dokumentiert sein. Viele Fehler
entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind und verwechselt werden.
Bei Abzügen ist zwischen direkter Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern zu unterscheiden. Die Grundidee kann gleich sein, Beträge, Selbstbehalte und Detailvoraussetzungen unterscheiden
sich jedoch. Eine Zahl aus einem anderen Kanton oder Steuerjahr sollte deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.
Weltweites Einkommen und Vermögen ist bei Schweizer Wohnsitz grundsätzlich offenzulegen. Für die praktische Deklaration ist der tatsächliche Sachverhalt des betreffenden Steuerjahres entscheidend. Die
Bei Ausländern mit Quellensteuerabzug wird dieser im Lohnausweis ausgewiesen und bei der definitiven Steuerrechnung gutgeschrieben. Ein direkter Abzug in der Steuererklärung erfolgt nicht.
Doppelbesteuerungsabkommen verhindern weitestgehend eine Doppelbesteuerung. Der Datenaustausch zwischen den Ländern findet jedoch trotzdem statt, so dass nicht deklarierte Vermögenswerte im Ausland schnell zu rechtlichen Problemen führen können.
Immobilien im Ausland werden zwar dort besteuert, müssen in der Schweiz aber trotzdem deklariert werden, da sie zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen werden.
Steuerliche Aspekte sind frühzeitig mit Arbeitgeber und Steueramt zu prüfen. Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) ist für das jeweilige Steuerjahr nur bis zu einer bestimmten Frist möglich.
Eine in Zürich wohnhafte Person mit B-Bewilligung erhält Schweizer Lohn, besitzt ein Depot im Herkunftsland und eine vermietete Wohnung im Ausland. Sie prüft NOV-Pflicht, deklariert die weltweiten Werte und wendet die abkommensrechtliche Ausscheidung an.
Bei Schweizer Steuerwohnsitz grundsätzlich ja.
Oft erfolgt eine Steuerausscheidung, die Werte können jedoch den Steuersatz beeinflussen.
Häufig Quellensteuer; zusätzliche Einkünfte, Vermögen oder Abzüge können eine NOV auslösen.
Es weist Besteuerungsrechte zu; eine vollständige und korrekte Deklaration bleibt notwendig.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. Vor der Veröffentlichung sollte die Aktualität der amtlichen Quellen kontrolliert werden.
Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 19. Juni 2026