Steuererklärung für Expats in der Schweiz


Zusammengefasst

Expats müssen neben Schweizer Lohn und Vermögen auch ausländische Konten, Depots, Immobilien, Renten und Beteiligungen berücksichtigen. Je nach Bewilligung erfolgt die Besteuerung an der Quelle oder im ordentlichen Verfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Weltweites Einkommen und Vermögen ist bei Schweizer Wohnsitz grundsätzlich offenzulegen.
  • Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Zuteilung, nicht die Verschwiegenheit.
  • Ausländische Immobilien können satzbestimmend wirken.
  • Fremdwährungen müssen korrekt umgerechnet werden.
  • Quellensteuerpflicht und NOV sind frühzeitig zu prüfen.
  • Relocation- und Schulkosten sind nicht automatisch abzugsfähig.

Worum geht es?

Das Thema Steuererklärung für Expats betrifft die richtige Zuordnung von Einkommen, Vermögen, Kosten oder Verfahrensschritten in der Steuererklärung aller Kantone. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Zahlung wirtschaftlich sinnvoll oder tatsächlich geleistet wurde. Sie muss auch in die gesetzlich vorgesehene Kategorie fallen und ausreichend dokumentiert sein.  Viele Fehler entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind und verwechselt werden. 

Bei Abzügen ist zwischen direkter Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern zu unterscheiden. Die Grundidee kann gleich sein, Beträge, Selbstbehalte und Detailvoraussetzungen unterscheiden sich jedoch. Eine Zahl aus einem anderen Kanton oder Steuerjahr sollte deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.

Zentrale Punkte im Detail

Weltweites Einkommen und Vermögen ist bei Schweizer Wohnsitz grundsätzlich offenzulegen

Weltweites Einkommen und Vermögen ist bei Schweizer Wohnsitz grundsätzlich offenzulegen. Für die praktische Deklaration ist der tatsächliche Sachverhalt des betreffenden Steuerjahres entscheidend. Die 

Ziffer 12 zeigt bei Quellenbesteuerten den Abzug

Bei Ausländern mit Quellensteuerabzug wird dieser im Lohnausweis ausgewiesen und bei der definitiven Steuerrechnung gutgeschrieben. Ein direkter Abzug in der Steuererklärung erfolgt nicht.

Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Zuteilung, nicht die Verschwiegenheit

Doppelbesteuerungsabkommen verhindern weitestgehend eine Doppelbesteuerung. Der Datenaustausch zwischen den Ländern findet jedoch trotzdem statt, so dass nicht deklarierte Vermögenswerte im Ausland schnell zu rechtlichen Problemen führen können. 

Ausländische Immobilien können satzbestimmend wirken

Immobilien im Ausland werden zwar dort besteuert, müssen in der Schweiz aber trotzdem deklariert werden, da sie zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen werden. 

Quellensteuerpflicht und NOV sind frühzeitig zu prüfen.

Steuerliche Aspekte sind frühzeitig mit Arbeitgeber und Steueramt zu prüfen. Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) ist für das jeweilige Steuerjahr nur bis zu einer bestimmten Frist möglich.

Praxisbeispiel

Eine in Zürich wohnhafte Person mit B-Bewilligung erhält Schweizer Lohn, besitzt ein Depot im Herkunftsland und eine vermietete Wohnung im Ausland. Sie prüft NOV-Pflicht, deklariert die weltweiten Werte und wendet die abkommensrechtliche Ausscheidung an.

Häufige Fehler

  • Auslandkonten als nicht relevant ansehen
  • Brutto- und Nettoeinkünfte vermischen
  • NOV-Frist verpassen

Häufig gestellte Fragen

Muss ich ausländische Konten angeben?

Bei Schweizer Steuerwohnsitz grundsätzlich ja.

Werden ausländische Immobilien in der Schweiz besteuert?

Oft erfolgt eine Steuerausscheidung, die Werte können jedoch den Steuersatz beeinflussen.

Was gilt bei B-Bewilligung?

Häufig Quellensteuer; zusätzliche Einkünfte, Vermögen oder Abzüge können eine NOV auslösen.

Verhindert ein Doppelbesteuerungsabkommen jede Doppelbelastung?

Es weist Besteuerungsrechte zu; eine vollständige und korrekte Deklaration bleibt notwendig.

Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. Vor der Veröffentlichung sollte die Aktualität der amtlichen Quellen kontrolliert werden.

 

Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 19. Juni 2026