Steuererklärung für Studierende


Zusammengefasst

Auch Studierende müssen eine zugestellte Steuererklärung vollständig und fristgerecht einreichen. Relevant sind Nebenjobs, Stipendien, Wertschriften, Kryptowährungen, Ausbildungskosten und Unterhaltsleistungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein geringes Einkommen befreit nicht automatisch von der Einreichungspflicht.
  • Nebenjobs und Praktika gehören zum Erwerbseinkommen.
  • Stipendien können je nach Zweck unterschiedlich behandelt werden.
  • Ausbildungskosten sind nicht automatisch Weiterbildungskosten.
  • Elterliche Unterstützung ist von steuerbaren Einkünften abzugrenzen.
  • Vermögen muss auch bei geringem Einkommen deklariert werden.

Worum geht es?

Bei Steuererklärungen für Studierende sind diverse Aspekte zu beachten. Dies betrifft die richtige Zuordnung von Einkommen, Vermögen, Kosten oder Verfahrensschritten in der Steuererklärung aller Kantone. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Zahlung wirtschaftlich sinnvoll oder tatsächlich geleistet wurde. Sie muss auch in die gesetzlich vorgesehene Kategorie fallen und ausreichend dokumentiert sein.  Viele Fehler entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind und verwechselt werden. 

Bei Abzügen ist zwischen direkter Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern zu unterscheiden. Die Grundidee kann gleich sein, Beträge, Selbstbehalte und Detailvoraussetzungen unterscheiden sich jedoch. Eine Zahl aus einem anderen Kanton oder Steuerjahr sollte deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.

Zentrale Punkte im Detail

Ein geringes Einkommen befreit nicht automatisch von der Einreichungspflicht

Ein geringes Einkommen befreit nicht automatisch von der Einreichungspflicht. Für die praktische Deklaration ist der tatsächliche Sachverhalt des betreffenden Steuerjahres entscheidend. 

Nebenjobs und Praktika gehören zum Erwerbseinkommen

Auch Nebenjobs und Praktika gehören zum Erwerbseinkommen. Lohnausweise sind auch bei kleinen Beträgen in der Steuererklärung zu deklarieren.

Elterliche Unterstützung ist von steuerbaren Einkünften abzugrenzen

Elterliche Unterstützung zählt in aller Regel nicht zum steuerbaren Einkommen und ermöglicht den Eltern oft dennoch einen Steuerabzug. Die verschiedenen Szenarien erfordern jedoch eine individuelle Betrachtung. 

Ausländische Immobilien können satzbestimmend wirken

Auch bei einem tiefen Einkommen ist bestehendes Vermögen immer zu deklarieren. 

Praxisbeispiel

Eine Studentin erzielt Lohn aus einem Teilzeitjob, erhält ein Stipendium und besitzt ein kleines ETF-Depot. Sie deklariert Lohn und Vermögen, prüft die Behandlung des Stipendiums und reicht die Steuererklärung auch dann ein, wenn kaum Steuer geschuldet ist.

Häufige Fehler

  • Steuererklärung wegen tiefem Einkommen ignorieren
  • Stipendium pauschal als steuerfrei ansehen
  • ETF oder Kryptowährungen vergessen

Häufig gestellte Fragen

Muss ich ohne Einkommen eine Steuererklärung abgeben?

Wenn eine Steuererklärung zugestellt wurde, muss sie grundsätzlich eingereicht werden.

Sind Stipendien steuerfrei?

Das hängt von Rechtsgrund, Zweck und kantonaler Praxis ab.

Kann ich Studiengebühren abziehen?

In den allermeisten Fällen ja. Die Kosten sind zu belegen.

Was gilt bei einem Praktikum?

Der Lohn ist grundsätzlich steuerbares Erwerbseinkommen.

Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. Vor der Veröffentlichung sollte die Aktualität der amtlichen Quellen kontrolliert werden.

 

Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 19. Juni 2026