Im Wertschriftenverzeichnis werden Bankkonten, Depots, Aktien, Fonds, Darlehen und die dazugehörigen Erträge erfasst. Es dient gleichzeitig häufig als Antrag auf Rückerstattung der
schweizerischen Verrechnungssteuer.
Die konkrete steuerliche Behandlung kann vom Wohnkanton, von der persönlichen Situation und vom betroffenen Steuerjahr abhängen. Der Artikel zeigt die schweizerischen Grundsätze und nennt die
relevanten Punkte.
Das Thema Depots, Aktien, Fonds und Darlehen im Wertschriftenverzeichnis betrifft die richtige Zuordnung von Einkommen, Vermögen, Kosten oder Verfahrensschritten in der Steuererklärung
aller Kantone. Viele Fehler entstehen, weil Begriffe aus dem Alltag und dem Steuerrecht nicht deckungsgleich sind und verwechselt werden.
Bei Abzügen ist zwischen direkter Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern zu unterscheiden. Die Grundidee kann gleich sein, Beträge, Selbstbehalte und Detailvoraussetzungen unterscheiden
sich jedoch. Eine Zahl aus einem anderen Kanton oder Steuerjahr sollte deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.
Vermögensbestand per 31. Dezember ist zentral. Belege für Konten und Steuerauszüge für Depots umfassen immer das volle Steuerjahr. Pauschale Annahmen ohne Dokumentation erhöhen das Risiko von Rückfragen oder Kürzungen.
Steuerpflichtige in der Schweiz haben ihr gesamtes weltweites Vermögen zu deklarieren. Durch die anschliessende Steuerausscheidung wird sichergestellt, dass keine Doppelbesteuerung erfolgt. Der Automatische Informationsaustausch (AIA) kann dazu führen, dass nicht deklarierte Auslandkonten von Schweizer Behörden entdeckt werden, was zu Komplikationen führen kann.
Jahreserträge werden brutto erfasst. Abzüge für Vermögensverwaltung und die Gutschrift von Quellen- und Verrechnungssteuern erfolgt erst danach gesondert.
Beim Aktien und Fonds werden Handelsbewegungen schnell unübersichtlich und verunmöglichen eine korrekte Deklaration und die Rückforderung von Quellen- und Verrechnugssteuern, sofern diese nicht im Steuerreport von der Bank sauber dargelegt werden.
Haben Sie jemandem ein privates Darlehen gewährt, zählt dies zu Ihrem Vermögen und muss zusammen mit den erhaltenen Zinsen im Wertschriftenverzeichnis deklariert werden.
Eine Person besitzt zwei Bankkonten, ein Depot, ein ausländisches Sparkonto und ein privates Darlehen an ein Familienmitglied. Alle Positionen werden mit Jahresendwert, Ertrag, Währung und allfälliger Quellensteuer erfasst.
Ja. Es gehört als Vermögen in die Steuererklärung.
Der wirtschaftlich zuzurechnende Anteil ist zu deklarieren. Bei Paaren in der Regel je zur Hälfte.
Verrechnungssteuern werden im Wertschriftenverzeichnis erfasst und so automatisch gutgeschrieben.
Auch Bargeld zählt zum Vermögen und muss deklariert werden.
So können Wertschriften sauber deklariert und bezahlte Verrechnungs- und Quellensteuern zurückgefordert werden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde. Beträge, Fristen und kantonale Regeln können sich ändern. Vor der Veröffentlichung sollte die Aktualität der amtlichen Quellen kontrolliert werden.
Autor: Marco Colonello
Aktualisiert: 19. Juni 2026